Von steuerfreien Benefits in Österreich profitieren Sie und Ihre Mitarbeitenden

Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter in Österreich

22. September 2021

Mitarbeiter Benefits: Das Buzzword der vergangenen Jahre. Zunehmend erweisen sich steuerfreie Benefits als gewinnbringendes Konzept für Unternehmen jeder Branche und Größe. Doch Benefit ist nicht gleich Benefit! Welche verschiedenen Zuwendungen es gibt und was Unternehmen bei der Umsetzung beachten müssen, hat Pluxee für Sie zusammengefasst.

Unternehmenserfolg hängt maßgeblich von der Belegschaft ab. Bereits in den 1970er Jahren entwickelten McKinsey Mitarbeitende das 7-S-Modell, das die drei harten (strategy, structure, systems) und vier weichen (skills, staff, style, shared values) Kernvarianten einer erfolgversprechenden Unternehmensgestaltung darstellt. Besonders die weichen Faktoren rund um das menschliche Individuum sind entscheidend, wenn Unternehmen gute Mitarbeitende finden, halten und motivieren möchten.

Die heutige Mehrgenerationen-Belegschaft ist geprägt von den unterschiedlichsten Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen. In einer Zeit, in der Unternehmen sich verstärkt um kompetentes und motiviertes Personal bemühen müssen, sind steuerfreie Benefits für Mitarbeitende eine optimale Möglichkeit, um als Unternehmen attraktiv zu sein und für ein produktives, engagiertes Arbeitsklima zu sorgen. Anders als Lohnerhöhungen, die häufig nur einen kleinen Unterschied im monatlichen Gehalt machen, bleiben steuerfreie Benefits und Goodies länger bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gedächtnis. Wie Experte Dr. Madjera im Interview zu Steuertipps für österreichische Unternehmen erläutert, lassen sich Zuwendungen für Mitarbeitende am besten in drei Bereiche einteilen: das Soziale, die Mobilität und die Vorsorge. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

1. Soziale Benefits

Die sozialen Benefits umfassen alles, was besonders der Zufriedenheit Ihrer Mitarbeitenden dient. Darunter fallen entsprechend gemeinnützige und selbstlose Goodies, egal ob diese nur die Angestellten selbst oder deren ganze Familie betreffen.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Auf firmeneigene oder vom Unternehmen angemietete Einrichtungen, wie Sportanlagen oder Fitnesscenter, werden keine Steuern erhoben. Zuwendungen für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder ähnlichem sind hingegen abgabepflichtig, außer die Mitarbeitenden bezahlen sie mit einem vom Arbeitgebenden erhaltenen Geschenk Gutschein, dessen Höchstbetrag im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Steuerbefreiung geregelt ist.

Geschenke/Sachzuwendungen

Ob Geschenke im Wert von € 186,– Euro pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr steuerfrei sind, hängt maßgeblich von zwei Dingen ab:

  1. vom Anlass: 
    Belohnungen für herausragende Arbeit oder Geburtstagsgeschenke sind abgabepflichtig, da es sich um individuelle Anlässe handelt. Auch bei Geschenken zu Weihnachten oder zur jährlichen Firmenfeier muss die Höchstgrenze beachtet werden. 
    Für Präsente im Zuge des Firmenjubiläums gibt es nochmal einen zusätzlichen Freibetrag von 186 Euro im Jahr.
  2. von der Ablösung: 
    Ein Geschenk, das in Bargeld eingetauscht werden kann, ist nicht steuerfrei. Steuerbefreit sind bspw. Geschenk Gutscheine, welche nicht in Bargeld abgelöst werden können.

Essenszuschüsse

Kostenfreie und verbilligte Mahlzeiten mittels Gutscheine für Essen und Lebensmittel sind bis zu einem Betrag von € 8,00 pro Tag und Person für Essen und € 2,00,- für den Kauf von Lebensmitteln abgabenfrei. Die Mitarbeitenden können mit der Pluxee Lebensmittel Karte in Supermärkten, Fleischereien und Co. einkaufen und mit der Pluxee Restaurant Karte essen gehen. Mit dem Lieferservice Lieferando werden die bestellten Gerichte auch direkt an den Schreibtisch gebracht, egal ob im Betrieb oder im Home Office.

Während die innerbetriebliche Verköstigung, z.B. in einer Kantine, i.d.R. immer und betragsmäßig uneingeschränkt steuerfrei ist, wird die außerbetriebliche Zuwendung nur in Form eines Gutscheins als Steuerbegünstigung akzeptiert.

Mitarbeiterrabatte

Bis zu 20% kann ein Unternehmen seinen Angestellten auf den Kauf eigener Waren und Dienstleistungen abgabenfrei anbieten. Ein Freibetrag von € 1.000,- ist steuerfrei, auch wenn der Rabatt höher als 20% ist.

Betriebsveranstaltungen

Betriebsausflüge, Betriebsfeiern oder der Besuch von Kulturveranstaltungen sind für Unternehmen pro Person bis zu einem Betrag von € 365,– jährlich abgabenfrei. Die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung ist nicht verpflichtend, muss aber allen aus der Belegschaft offenstehen.

2. Benefits für mehr Mobilität

Für alle Mitarbeitenden, die nicht im Homeoffice arbeiten, ist das Thema Mobilität und die Frage, wie sie zur Arbeit kommen, besonders wichtig. Hier können Sie Ihre Angestellten mit Benefits im Bereich der Pauschalen für Pendlerinnen und Pendler, Firmenfahrzeuge und andere Transportmittel unterstützen.

Pendlerpauschale und Jobticket

Seitdem das Homeoffice in viele Arbeitsplätze Einzug gehalten hat, wurde aus der Pendlerpauschale ein stark diskutiertes Thema. Dennoch ist sie für viele Angestellte, die zum Arbeitsplatz eine längere Anreise haben, eine wichtige finanzielle Entlastung.

Neben der Pendlerpauschale ist auch das Öffi-Jobticket in Österreich eine steuerfreie Zuwendung von Unternehmen an die eigenen Dienstnehmenden. Die Kosten für die Streckenkarte für tägliche Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgebenden vollständig oder teilweise übernommen werden. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Öffi-Jobtickets besteht allerdings nur, wenn

  1. es sich um keine Gehaltsumwandlung handelt,
  2. der Fahrausweis im Rahmen des Angebots nur den Arbeitsweg umfasst,
  3. die Kosten vom Unternehmen direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlt werden.

Elektroauto zur privaten Nutzung

Stellt ein Unternehmen seinen Mitarbeitenden ein Firmenfahrzeug mit 0% CO2-Ausstoß zur Verfügung, so werden hier ebenfalls Steuererleichterungen für die Privatnutzung gewährt.

Jobrad

In vielen Teilen Österreichs sind Fahrräder ein wachsender Trend. Jobräder sind ein beliebter Benefit in der neuen Arbeitswelt, besonders in den Regionen, in denen das Radwegenetz schon besser ausgebaut ist. So unterstützen Sie Ihre Mitarbeitenden dabei, den Weg zur Arbeit umweltfreundlich zu bestreiten.

Reisekosten Tagesgelder

Abgabenfreie Tagesgelder für Inlandsdienstreisen liegen bei max. € 26,40,- und Nachtpauschalen oder tatsächliche Unterkunftskosten bei € 15,-. Für Auslandsdienstreisen gelten je nach Land spezielle steuerfreie Auslandskostensätze.

3. Vorsorge und finanzielle Zuwendungen

Benefits als Vorsorge und in Form von finanziellen Zuwendungen zeigen Ihren Mitarbeitenden, dass Sie auch in Zukunft mit ihnen arbeiten wollen. Sie suggerieren außerdem, dass Sie sie als festen Bestandteil Ihres Unternehmens sehen und sie entsprechend daran teilhaben lassen möchten.

Zukunftssicherung der Arbeitnehmer

Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen dienen der Risikoabsicherung. Unternehmen können dies mit bis zu € 300,– jährlich bezuschussen, solange sie allen Mitarbeitenden bzw. einer klar definierten Gruppe angeboten wird.

Mitarbeiterbeteiligungen

Die Abgabe von Kapitalanteilen, wie Aktien oder Anteilen an einer GmbH, an Angestellte ist bis zu € 3.000,- steuerfrei und die Behaltefrist unter Lebenden umfasst fünf Jahre. Auch hier gilt, dass die Steuerbegünstigung nur dann gewährt wird, wenn die Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung allen bzw. einer bestimmten Gruppe gewährt wird.

Homeoffice Regelung

Homeoffice ist nun schon seit über drei Jahren fester Bestandteil unserer Arbeitswelt. Neben anderen Konzepten der Neuen Arbeitswelt bietet die Arbeit von zu Hause die Flexibilität, die sich Arbeitnehmende zunehmend wünschen. Dieses Modell muss jedoch auch innerhalb eines gesetzlichen Rahmens umgesetzt werden, um potenzielle Probleme zu vermeiden. Zwei Bereiche sind hierbei besonders wichtig:

  • Arbeitsrechtlich
    Der arbeitsrechtliche Bereich definiert, welche Arbeiten im Homeoffice verrichtet werden und wie erreichbar die Mitarbeitenden zuhause sein sollten. Wie die WKO schreibt, muss das remote Arbeiten vertraglich ausgestaltet werden, um Dienstgebende und -nehmende auch bei Arbeitsunfällen, Überstunden, Gleitzeit, etc., abzusichern.
  • Abgabenrechtlich
    Seit 2021 können Arbeitnehmende in Österreich ergonomisch geeignetes Mobiliar über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Das bedeutet, dass für im Homeoffice genutzte Schreibtische, Bürostühle oder Lampen unter bestimmten Voraussetzungen ein Betrag von bis zu 300,– Euro jährlich geltend gemacht werden kann. 

Begräbniszuwendungen

Unternehmen können freiwillig die Begräbniskosten einer bzw. eines Angestellten oder dessen Hinterbliebenen mittragen. Eine Begrenzung der Steuerfreiheit liegt hier nicht vor. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine solche Zuwendung aufgrund lohngestaltender Vorschriften vorher vereinbart wurde.

Fazit: Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter

Mit steuerfreien Benefits haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Mitarbeitenden für ihre Arbeit anzuerkennen und ihnen die entsprechende Wertschätzung entgegen zu bringen. Sie eignen sich zum einen für Sie als Arbeitgebende, um Ihren Belegschaftsmitgliedern eine Belohnung zu bieten. Die profitieren dann wiederum langfristig von den verschiedenen Vorteilen, egal ob im Bereich der sozialen Benefits, der Mobilität oder in Form von finanziellen Beteiligungen und Vorsorge. In einigen Fällen haben Ihre Mitarbeitenden davon viel mehr als von einer Erhöhung des Bruttolohns und Ihnen als Unternehmen kommt es aufgrund der Steuerfreiheit wesentlich günstiger. So bietet diese Form der Dankbarkeit einen nachhaltigen und langfristigen Weg, den eigenen Mitarbeitenden etwas für ihre gute Arbeit zurückzugeben.