Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter in Österreich

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Unternehmenserfolg hängt maßgeblich von den Mitarbeitern ab. Bereits in den 1970er Jahren entwickelten McKinsey Mitarbeiter das 7-S-Modell, das die drei harten (strategy, structure, systems) und vier weichen (skills, staff, style, shared values) Kernvarianten einer erfolgversprechenden Unternehmensgestaltung darstellt. Besonders die weichen Faktoren rund um das menschliche Individuum sind entscheidend, wenn Unternehmen gute Mitarbeiter finden, halten und motivieren möchten.

Die heutige Mehrgenerationen-Belegschaft ist geprägt von den unterschiedlichsten Voraussetzungen und individuellen Bedürfnissen. Einer Studie von Statista zufolge ist Zufriedenheit am Arbeitsplatz für rund 84% der befragten Berufstätigen besonders wichtig, während sich 68% echte Anerkennung von Kollegen und Vorgesetzten wünschen. In einer Zeit, in der Unternehmen sich verstärkt um kompetentes und motiviertes Personal bemühen müssen, sind steuerfreie Benefits für Mitarbeiter daher eine optimale Möglichkeit, um als Arbeitgeber attraktiv zu sein und für ein produktives, engagiertes Arbeitsklima zu sorgen. Anders als Lohnerhöhungen, die häufig nur einen kleinen Unterschied im monatlichen Gehalt machen, bleiben steuerfreie Benefits und Goodies länger bei Mitarbeitern im Gedächtnis. Wie Experte Dr. Madjera im Interview zu Steuertipps für österreichische Unternehmen erläutert, lassen sich Zuwendungen für Mitarbeiter am besten in drei Bereiche einteilen: das Soziale, die Mobilität und die Vorsorge. Diese haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.

1. Soziale Benefits

Die sozialen Benefits umfassen alles, was besonders der Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter dient. Darunter fallen entsprechend gemeinnützige und selbstlose Goodies, egal ob es nur den Mitarbeiter selbst oder die ganze Familie betrifft.

Gesundheitsfördernde Maßnahmen

Auf firmeneigene oder vom Unternehmen angemietete Einrichtungen, wie Sportanlagen oder Fitnesscenter, werden keine Steuern erhoben. Zuwendungen für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen oder ähnlichem sind hingegen abgabepflichtig, außer der Mitarbeiter bezahlt sie mit einem vom Arbeitgeber erhaltenen Geschenk Gutschein, dessen Höchstbetrag im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Steuerbefreiung geregelt ist.

Geschenke/Sachzuwendungen

Ob Geschenke im Wert von € 186,– Euro pro Arbeitnehmer und Jahr steuerfrei sind, hängt maßgeblich von zwei Dingen ab:

  1. vom Anlass: Belohnungen für herausragende Arbeit oder Geburtstagsgeschenke sind abgabepflichtig, da es sich um individuelle Anlässe handelt. Auch bei Geschenken zu Weihnachten oder zur jährlichen Firmenfeier muss die Höchstgrenze beachtet werden. 
    Für Präsente im Zuge des Firmenjubiläums gibt es nochmal einen zusätzlichen Freibetrag von 186 Euro im Jahr.
  2. von der Ablösung: Ein Geschenk, das in Bargeld eingetauscht werden kann, ist nicht steuerfrei. Steuerbefreit sind bspw. Geschenk Gutscheine, welche nicht in Bargeld abgelöst werden können.

Essenszuschüsse

Kostenfreie und verbilligte Mahlzeiten mittels Gutscheine für Essen und Lebensmittel sind bis zu einem Betrag von € 8,00 pro Tag und Mitarbeiter für Essen und € 2,00,- für den Kauf von Lebensmitteln abgabenfrei. Die Mitarbeiter können mit der Lebensmittel Pass Card in Supermärkten, Fleischereien und Co. einkaufen und mit der Restaurant Pass Card essen gehen. Mit dem Lieferservice Lieferando werden die bestellten Gerichte auch direkt an den Schreibtisch gebracht, egal ob im Betrieb oder im Home Office.

Während die innerbetriebliche Verköstigung, z.B. in einer Kantine, i.d.R. immer und betragsmäßig uneingeschränkt steuerfrei ist, wird die außerbetriebliche Zuwendung nur in Form eines Gutscheins als Steuerbegünstigung akzeptiert.

Kinderbetreuung

Die Betreuung von Kindern kann von Arbeitgebern pro Jahr mit bis zu € 1.000,- pro Kind bis zu dessen 10. Lebensjahr bezuschusst werden. Dies gilt sowohl für private als auch öffentliche Kindertagesstätten. Für die Auszahlung sind zwei Möglichkeiten gegeben:

  1. direkt an die Betreuungsperson bzw. Kinderbetreuungseinrichtung.
  2. in Form eines Kinderbetreuungs Gutscheins, wenn sichergestellt ist, dass dieser bei einer anerkannten Betreuungseinrichtung eingelöst wird.

Mitarbeiterrabatte

Bis zu 20% kann ein Unternehmen seinen Angestellten auf den Kauf eigener Waren und Dienstleistungen abgabenfrei anbieten. Ein Freibetrag von € 1.000,- ist steuerfrei, auch wenn der Rabatt höher als 20% ist.

Betriebsveranstaltungen

Betriebsausflüge, Betriebsfeiern oder der Besuch von Kulturveranstaltungen ist für Unternehmen pro Mitarbeiter bis zu einem Betrag von € 365,– jährlich abgabenfrei. Die Teilnahme an der Betriebsveranstaltung ist nicht verpflichtend, muss aber allen aus der Belegschaft offenstehen.

2. Benefits für mehr Mobilität

Für alle Mitarbeiter, die nicht im Home Office arbeiten, ist das Thema Mobilität und die Frage, wie sie zur Arbeit kommen, besonders wichtig. Hier können Sie Ihre Mitarbeiter mit Benefits im Bereich der Pauschalen für Pendler, Firmenfahrzeuge und andere Transportmitteln unterstützen.

Pendlerpauschale und Jobticket

Seit der Pandemie-bedingten Verlegung vieler Arbeitsplätze ins Home Office wurde aus der Pendlerpauschale ein stark diskutiertes Thema. Obwohl aktuell noch immer viele Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten, werden die Beiträge vorübergehend weiterhin ausbezahlt und wahrscheinlich auch künftig in die allgemeine gesetzliche Regelung übernommen, wie Steuerexperten vermuten.

Neben der Pendlerpauschale ist auch das Jobticket in Österreich eine steuerfreie Zuwendung des Dienstgebers an seine Dienstnehmer. Die Kosten für die Streckenkarte für tägliche Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber vollständig oder teilweise übernommen werden. Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit von Jobtickets besteht allerdings nur, wenn

  1. es sich um keine Gehaltsumwandlung handelt,
  2. der Fahrausweis im Rahmen des Angebots nur den Arbeitsweg umfasst,
  3. die Kosten vom Unternehmen direkt an das Verkehrsunternehmen bezahlt werden.

Elektroauto zur privaten Nutzung

Stellt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Firmenfahrzeug mit 0% CO2-Ausstoß zur Verfügung, so werden ihm hier ebenfalls Steuererleichterungen für die Privatnutzung gewährt.

Jobrad

In vielen Teilen Österreichs sind Fahrräder ein wachsender Trend. Jobräder sind ein beliebter Benefit in der neuen Arbeitswelt, besonders in den Regionen, in denen das Radwegenetz schon besser ausgebaut ist. So unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter dabei, den Weg zur Arbeit umweltfreundlich zu bestreiten.

Reisekosten Tagesgelder

Abgabenfreie Tagesgelder für Inlandsdienstreisen liegen bei max. € 26,40,- und Nachtpauschalen oder tatsächliche Unterkunftskosten bei € 15,-. Für Auslandsdienstreisen gelten je nach Land spezielle steuerfreie Auslandskostensätze.

3. Vorsorge und finanzielle Zuwendungen

Benefits als Vorsorge und in Form von finanziellen Zuwendungen zeigt Ihren Mitarbeitern, dass Sie auch in Zukunft mit Ihnen arbeiten wollen. Es suggeriert außerdem, dass Sie sie als festen Bestandteil Ihres Unternehmens sehen und sie entsprechend daran teilhaben lassen möchten.

Zukunftssicherung der Arbeitnehmer

Kranken-, Unfall- oder Lebensversicherungen dienen der Risikoabsicherung. Unternehmen können dies mit bis zu € 300,– jährlich bezuschussen, solange sie allen Mitarbeitern bzw. einer klar definierten Gruppe angeboten wird.

Mitarbeiterbeteiligungen

Die Abgabe von Kapitalanteilen, wie Aktien oder Anteilen an einer GmbH, an Arbeitnehmer ist bis zu € 3.000,- steuerfrei und die Behaltefrist unter Lebenden umfasst fünf Jahre. Auch hier gilt, dass die Steuerbegünstigung nur dann gewährt wird, wenn die Möglichkeit zur Mitarbeiterbeteiligung allen bzw. einer bestimmten Gruppe gewährt wird.

Home Office Regelung

Während das Arbeiten im Home Office schon vor der Corona-Pandemie ein zunehmend wichtiges Thema war, ist es seither noch stärker in den Vordergrund gerückt. Noch handelt es sich um schnell eingeführte Regelungen, die Fragen offen lassen und einen gewissen Spielraum für unternehmensinterne Vereinbarungen bieten. Zu erwarten ist aber, dass Heimarbeit in Zukunft noch genauer geregelt wird. Neben dem Pendlerpauschale und Essensgutscheinen sind dabei zwei Bereiche besonders wichtig:

  • Arbeitsrechtlich
    Der arbeitsrechtliche Bereich definiert, welche Arbeiten im Home Office verrichtet werden und wie erreichbar die Mitarbeiter zuhause sein sollten. Wie die WKO schreibt, muss das remote Arbeiten vertraglich ausgestaltet werden, um Dienstgeber und -nehmer auch bei Arbeitsunfällen, Überstunden, Gleitzeit, etc., abzusichern.

  • Abgabenrechtlich
    Ab 2021 können Arbeitnehmer in Österreich ergonomisch geeignetes Mobiliar über die Arbeitnehmerveranlagung absetzen. Das bedeutet, dass für im Home Office genutzte Schreibtische, Bürostühle oder Lampen ein Betrag von bis zu 150,– Euro jährlich geltend gemacht werden kann. 

Begräbniszuwendungen

Arbeitgeber können freiwillig die Begräbniskosten eines Angestellten oder dessen Hinterbliebenen mittragen. Eine Begrenzung der Steuerfreiheit liegt hier nicht vor. Dies gilt allerdings nicht, wenn eine solche Zuwendung aufgrund lohngestaltender Vorschriften vorher vereinbart wurde.

Fazit: Steuerfreie Benefits für Mitarbeiter

Mit steuerfreien Benefits haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Mitarbeiter für ihre Arbeit anzuerkennen und ihnen die entsprechende Wertschätzung entgegen zu bringen. Sie eignen sich zum einen für Sie als Arbeitgeber, um Ihren Mitarbeitern eine Belohnung zu bieten. Die profitieren dann wiederum langfristig von den verschiedenen Vorteilen, egal ob im Bereich der sozialen Benefits, dem Thema Mobilität oder in Form von finanziellen Beteiligungen und Vorsorge. In einigen Fällen haben Ihre Mitarbeiter davon viel mehr als von einer Erhöhung des Bruttolohns und Ihnen als Unternehmen kommt es aufgrund der Steuerfreiheit wesentlich günstiger. So bietet diese Form der Dankbarkeit einen nachhaltigen und langfristigen Weg, den eigenen Mitarbeitern etwas für ihre gute Arbeit zurückzugeben. 

 

Quellen:

https://news.wko.at/news/wien/Mitarbeiter-Benefits:-Die-Extras-zu-Lohn---Gehalt.html 
https://www.gesundheitskasse.at/cdscontent/?contentid=10007.819382
https://www2.deloitte.com/at/de/seiten/tirol/artikel/verguenstigungen-mitarbeiter-deloitte-tirol.html#