Der Steuerfreibetrag für Firmenveranstaltungen, die im vergangenen Jahr pandemiebedingt nicht stattfinden konnten, ist auf Gutschein-Geschenke anwendbar. Vom nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Freibetrag in Höhe von 365 Euro profitieren nicht nur Mitarbeiter.
Sonderregelung für Weihnachtsfeier-Gutscheine
