Steuerfreiheit für Mitarbeiterprämien in der Corona-Krise

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Im Rahmen des COVID III-Paketes wurden vom Nationalrat mehrere Gesetzesinitiativen des Finanzministeriums beschlossen. Warum die Steuerfreiheit von zusätzlichen Zulagen und Bonuszahlungen von Arbeitgebern an ihre Mitarbeiter besonders attraktiv ist und was das für Sie bedeutet, haben wir hier für Sie zusammengefasst.

Zurzeit stehen wir sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld täglich vor neuen Herausforderungen. Das Coronavirus hat zum einen unseren Arbeitsalltag nahezu komplett digitalisiert: der Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden wurde eingerichtet, Meetings finden per Video statt und diverse Chats gehen über. Hier waren vor allem unsere IT-Abteilungen besonders gefordert, in kürzester Zeit ein Netzwerk aufzubauen, um den Geschäftsbetrieb aufrechtzuerhalten.

Zum anderen bedeutet das Arbeiten von zuhause ein Umdenken und die komplette Neuorganisation des Familienalltags. Allen Agenden in der Rolle des Angestellten und gleichzeitig Aufgaben und Pflichten als Elternteil nachzukommen, ist oft nicht einfach. Organisationstalent, Multitasking und ein großes Maß an Geduld sind gefragt – aber vor allem deren Anerkennung als Arbeitgeber.

Damit Sie als Arbeitgeber Ihre Wertschätzung zum Ausdruck bringen und Ihre Mitarbeiter in dieser besonderen Zeit unterstützen können, wurden im sogenannten 3. COVID-19-Gesetz steuerliche Erleichterungen vom Nationalrat beschlossen. Die neu geschaffene Steuerbefreiung für „COVID-19-Bonuszahlungen“ findet sich im § 124 Z 350 lit. a) EStG und lautet wie folgt:

Zulagen und Bonuszahlungen, die aufgrund der COVID-19-Krise zusätzlich geleistet werden, sind im Kalenderjahr 2020 bis 3 .000 Euro steuerfrei. Es muss sich dabei um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden und üblicherweise bisher nicht gewährt wurden. Sie erhöhen nicht das Jahressechstel gemäß § 67 Abs.2 und werden nicht auf das Jahressechstel angerechnet.

So Finanzminister Gernot Blümel: „Mir ist wichtig, dass Prämien und Bonuszahlungen direkt bei den stillen Heldinnen und Helden des Alltags, die jetzt beispielsweise an der Kassa im Supermarkt sitzen ankommen. Hier darf der Staat nicht mitschneiden und daher war es mir ein Anliegen, dass diese Zahlungen steuerfrei gestellt werden.“

Während bei Bonuszahlungen direkt auf das Gehaltskonto das Risiko besteht, dass dies von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht ausreichend „wahrgenommen“ und somit „wertgeschätzt“ wird, ist durch die persönliche Übergabe von Gutscheinen die Wertschätzung solcher Zuwendungen garantiert – vor allem wenn diese noch mit einer aufmerksamen Grußbotschaft versehen sind.

Quellen:
https://www.bmf.gv.at/presse/pressemeldungen/2020/april/finanzielle-unterstuetzungen-.html
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/A/A_00402/imfname_789731.pdf