Betriebsfeiern: was Sie beim Feiern & Schenken (steuerlich) beachten sollten

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Wie zeigt man Wertschätzung auf Distanz? Wie klopft man jemandem im Home-Office auf die Schulter? Noch nie war es so schwer, nah an den Mitarbeiterbedürfnissen zu bleiben, wie in den beiden letzten Jahren. Die Schattenseite von Lockdown und hybriden Arbeitskonzepten heißt soziale Deprivation. Das Bedürfnis nach sozialen Aktivitäten ist groß, Socialising ebenso notwendig wie überfällig.

Und was im Privatleben zu beobachten ist, gilt auch für das berufliche Umfeld: Die Menschen wollen wieder zusammenkommen und etwas gemeinsam unternehmen.

Mit der Rückkehr von so etwas wie Normalität im Alltag kehrt auch die Möglichkeit zurück, Betriebsfeiern zu veranstalten. Richtig angepackt kann man damit aber nicht nur etwas für das Betriebsklima tun, sondern auch steuerliche Vorteile für Dienstnehmer und Dienstgeber nutzen.

Steuerliche Regeln für Betriebsfeiern

Es gibt ein paar Regeln zu beachten, damit es für alle Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes ein rauschendes Fest wird. Nicht zuletzt die Einhaltung der gesetzlichen Freibeträge.

Für Unternehmensfeiern und Betriebsveranstaltungen gilt gem. § 3 Abs 1 Z 14 EStG: Sie sind bis zu einem Freibetrag von jährlich € 365,– pro Mitarbeitendem und Jahr von Lohn- und Sozialabgaben befreit. Das heißt, weder Lohnsteuer noch gem. § 49 Abs 3 Z17 ASVG Sozialversicherung, Kommunalsteuern oder Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds werden fällig.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um betriebliche Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter handelt und die Teilnahme allen Arbeitnehmern offensteht. Beispiele dafür sind etwa Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder kulturelle Veranstaltungen.

Allgemeine Geschenke für Mitarbeitende

Zusätzlich sind pro Mitarbeitendem Sachzuwendungen bis zu € 186,– jährlich steuerfrei. Dieser Freibetrag ist eine gute Gelegenheit Ihren Mitarbeitenden großzügige Geschenke zu machen. Diese Zuwendungen müssen den Charakter einer „generellen Zuwendung“ haben, dürfen also keine individuelle Entlohnung darstellen. Sie dürfen außerdem kein Bargeld oder in Bargeld umtauschbar sein. Außerdem sollten sie im Zuge einer Firmenveranstaltung empfangen bzw. gewährt werden.

Sachzuwendungen sind etwa:

  • Gutscheine, wie der Geschenk Pass
  • Geschenkkörbe mit regionalen Spezialitäten
  • (digitales) Abo für Magazine und Zeitschriften

Einem Dankeschön anlässlich der geplanten Betriebsveranstaltung steht also nichts im Wege.

Zuwendungen für Jubiläen

Jubiläumsgelder anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums gelten als sonstige Bezüge gem. § 67 EstG und sind im Rahmen des Jahressechstels steuerlich begünstigt sowie beitragsfrei. Allerdings nur, wenn sie anlässlich eines mindestens 10-jährigen Jubiläums sowie bis zu einer Höchstgrenze von € 186,– gewährt werden. Diese Jubiläumszuwendung darf zusätzlich zu den oben erwähnten Zuwendungen für Betriebsfeiern und allgemeinen Geschenken erfolgen.

Betriebsveranstaltungen mit dem gewissen Extra

Aber es muss nicht immer die Weihnachtsfeier oder das Grillfest sein. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und überraschen Sie Ihre Mitarbeiter mit einem etwas anderen Programm:

Spaß & Herausforderungen beim Team-Event

Die Belegschaft hat sich vielleicht in den letzten zwei Jahren selten in Person gesehen und durch die hybriden New Work Konzepte wird auch in Zukunft nicht mehr so oft in einem Raum gearbeitet werden. Um das Wiedersehen richtig zu feiern, bietet sich etwa ein spaßiges Teambuilding-Event an, dass alle Kollegen vor besonders knifflige Herausforderungen stellt:

  • Escape Room
    Lösen Sie gemeinsam ein kniffliges Rätsel. Diese Teambuilding-Maßnahme schlechthin beinhaltet alle Komponenten, um die Gruppendynamik auf Trab zu bringen: Gemeinsames Lösen eines Rätsels, jede Menge Spaß und Gelegenheit, die Kollegen in entspannter Umgebung besser kennenzulernen.

  • Virtual Reality Playground
    Tauchen sie gemeinsam in neue digitale Welten ein: Egal, ob Flugsimulator, Formel 1 oder klassische Multiplayer-Spiele – hier ist für jeden etwas dabei. Ein neuer, aufregender Zugang, um ein modernes Event abzuhalten. Spaß und Action garantiert.

  • Schnitzeljagd
    Machen Sie sich gemeinsam auf die Suche! Nicht nur beim Kindergeburtstag ein Hit – dieser Klassiker braucht keine langwierigen Erklärungen. Eine spannende Tour durch die Stadt mit vielen kleinen Abenteuern bringt den Teamgeist auf Touren, fördert die Kommunikation und steigert die Problemlösungskompetenz.

Sportliche Aktivitäten bei der Betriebsveranstaltung

Bei sportlichen Aktivitäten wächst jeder über sich selbst hinaus und der Zusammenhalt als Gruppe wird gefördert. Aber Achtung: Allzu wettbewerbsorientierte Aktivitäten können leicht ins Gegenteil umschlagen. Aktivitäten, die bei Betriebsveranstaltungen stets gut ankommen, sind etwa:

  • Hochseilgarten oder Kletterhalle
    Legen Sie die Latte höher, denn hier geht es für das gesamte Team hoch hinaus. Bei den meisten Hochseilgärten gibt es verschiedene Schwierigkeitsstufen, damit auch wirklich jeder teilnehmen kann.

  • Sommerrodelbahn oder Schlittenfahren
    Lösen Sie die Bremse! Dieses Event ist ideal für die Gruppendynamik. Manche mag es ein wenig Überwindung kosten, andere spornt der Blick auf die Abfahrtszeit extra an – am Ende hat aber jeder Spaß an der frischen Luft.

  • Team Olympiade
    Machen Sie Ihre Mitarbeiter zu Champions! Bei verschiedenen Aufgaben – von sportlichen über kreative bis hin zu strategischen Herausforderungen – wird das komplette Team vor eine große Challenge gestellt.

Kulinarische Erlebnisse

Essen spielt immer eine große Rolle und darf auch bei der Betriebsfeier nicht zu kurz kommen. Um bei diesem Punkt auf das klassische Menü im Gasthaus zu verzichten, finden Sie hier drei kreative und moderne Ansätze für das gemeinsame Festmahl:

  • Teamkochen
    Hier kocht nicht nur der Chef persönlich! Ob Vorspeise, Hauptspeise oder Dessert – jeder kann seine Stärken einbringen, um gemeinsam einen schönen Abend für alle zu gestalten.

  • Rund um die Welt
    Nicht nur die Liebe geht durch den Magen – sammeln Sie gemeinsam neue Eindrücke durch neue Geschmäcker und drücken Sie Interesse und Wertschätzung aus, indem Sie die verschiedenen Nationalitäten Ihrer Mitarbeitenden miteinbeziehen.

  • Digital Dinner
    Überwinden Sie Entfernungen und trennende Distanzen. Mit Hilfe von Lieferservices, wie Lieferando, kann jeder Mitarbeiter frei nach seinem Geschmack eine Essenswahl treffen und sein Menü mit dem Team genießen, egal, wo er sich gerade befindet.

Viele Unternehmen setzen hierbei auch auf den Einsatz von steuerfreien Essenszuschüssen in Form der Lebensmittel Pass Card oder Restaurant Pass Card. Denn auch wenn uns das Virus noch einmal einen Strich durch die Rechnung machen sollte – wir lassen uns nicht unterkriegen. Veranstaltungen lassen sich trotz räumlicher Trennung auch digital abhalten.

Fazit: Feste feiern, wie sie fallen – aber mit Blick auf die Steuern

Eine Lehre aus dem Lockdown: Soziale Interaktion ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitslebens. Und Betriebsfeiern sind eine tolle Möglichkeit, die Mitarbeiter wieder zusammenzubringen und das Wir-Gefühl im Unternehmen zu stärken. Nicht zuletzt werden sie von den Mitarbeitern auch als Zeichen der Wertschätzung verstanden.

Gerade bei Feiern im betrieblichen Kontext ist aber auch der Blick auf die steuerlichen Konsequenzen ein Gebot der Sorgfalt. Beachtet man allerdings die entsprechenden Freibeträge, steht einem unbeschwerten Fest nichts mehr im Wege.

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