Team beim Feiern bei einer Betriebsfeier | Pluxee

Betriebsfeiern: was Sie beim Feiern & Schenken (steuerlich) beachten sollten

21. Dezember 2023

Die Feste feiern, wie sie fallen! Spätestens in den vergangenen Jahren ist dieser Spruch zum Motto vieler geworden. Die richtigen Anlässe zum Feiern finden sich schnell- doch was gibt es bei der Betriebsfeier aus steuerlicher Sicht zu beachten? Wie Sie gezielt Steuervorteile nutzen können, hat Pluxee auf einen Blick zusammengefasst. So kann die Party losgehen!

Die vergangenen Jahre haben viele von uns auf die Probe gestellt. Auch Ihre Mitarbeitenden sind von Negativschlagzeilen, Krisen, Inflation und Teuerung ermüdet. In schwierigen Zeiten können alle ein bisschen Freude gebrauchen. Betriebsfeiern bieten sich perfekt an, um sowohl für gute Laune in der Belegschaft, als auch mehr Zusammenhalt im Team zu sorgen. 

Eine solche Betriebsfeier will gut geplant sein. Schließlich soll sie eine Quelle der Motivation für Ihre Angestellten sein und zu einem positiven Arbeitsklima beitragen. Zusätzlich gibt es auch aus steuerlicher Sicht einige Aspekte zu berücksichtigen, damit die Betriebsfeier auch finanziell ein voller Erfolg und keine Belastung wird. Pluxee hat die wichtigsten Steuerregelungen für Sie zusammengefasst.

Steuerliche Regeln für Betriebsfeiern

Es gibt ein paar Regeln zu beachten, damit es für alle Beteiligten im wahrsten Sinne des Wortes ein rauschendes Fest wird. Nicht zuletzt die Einhaltung der gesetzlichen Freibeträge.

Für Unternehmensfeiern und Betriebsveranstaltungen gilt gem. § 3 Abs 1 Z 14 EStG: Sie sind bis zu einem Freibetrag von jährlich € 365,– pro Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter und Jahr von Lohn- und Sozialabgaben befreit. Das heißt, weder Lohnsteuer noch gem. § 49 Abs 3 Z17 ASVG Sozialversicherung, Kommunalsteuern oder Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds werden fällig.

Voraussetzung dafür ist allerdings, dass es sich um betriebliche Veranstaltungen mit gesellschaftlichem Charakter handelt und die Teilnahme allen Angestellten offensteht. Beispiele dafür sind etwa Weihnachtsfeiern, Betriebsausflüge oder kulturelle Veranstaltungen.

Allgemeine Geschenke für Mitarbeiter

Zusätzlich sind pro Angestellter bzw. Angestellten Sachzuwendungen bis zu € 186,– jährlich steuerfrei. Dieser Freibetrag ist eine gute Gelegenheit, Ihren Mitarbeitenden großzügige Geschenke zu machen. Diese Zuwendungen müssen den Charakter einer „generellen Zuwendung“ haben, dürfen also keine individuelle Entlohnung darstellen. Sie dürfen außerdem kein Bargeld oder in Bargeld umtauschbar sein. Außerdem sollten sie im Zuge einer Firmenveranstaltung empfangen bzw. gewährt werden.

Sachzuwendungen sind etwa:

  • Gutscheine, wie die Pluxee Geschenk Karte
  • Geschenkkörbe mit regionalen Spezialitäten
  • (digitales) Abo für Magazine und Zeitschriften

Einem Dankeschön anlässlich der geplanten Betriebsveranstaltung steht also nichts im Wege.

Zuwendungen für Jubiläen

Jubiläumsgelder anlässlich eines Dienst- oder Firmenjubiläums gelten als sonstige Bezüge gem. § 67 EstG und sind im Rahmen des Jahressechstels steuerlich begünstigt sowie beitragsfrei. Allerdings nur, wenn sie anlässlich eines mindestens 10-jährigen Jubiläums sowie bis zu einer Höchstgrenze von € 186,– gewährt werden. Diese Jubiläumszuwendung darf zusätzlich zu den oben erwähnten Zuwendungen für Betriebsfeiern und allgemeinen Geschenken erfolgen.

Betriebsveranstaltungen mit dem gewissen Extra

Aber es muss nicht immer die Weihnachtsfeier oder das Grillfest sein. Lassen Sie Ihrer Kreativität freien Lauf und überraschen Sie Ihre Mitarbeitenden mit einem etwas anderen Programm:

Spaß & Herausforderungen beim Team-Event

Die Belegschaft hat sich vielleicht in den letzten drei Jahren selten in Person gesehen und durch die hybriden New Work Konzepte wird auch in Zukunft nicht mehr so oft in einem Raum gearbeitet werden. Um das Wiedersehen richtig zu feiern, bietet sich etwa ein spaßiges Teambuilding-Event an, das alle Kolleginnen und Kollegen vor besonders knifflige Herausforderungen stellt:

  • Escape Room
    Lösen Sie gemeinsam ein kniffliges Rätsel. Diese Teambuilding-Maßnahme schlechthin beinhaltet alle Komponenten, um die Gruppendynamik auf Trab zu bringen: Gemeinsames Lösen eines Rätsels, jede Menge Spaß und Gelegenheit, das Team in entspannter Umgebung besser kennenzulernen.
  • Virtual Reality Playground
    Tauchen Sie gemeinsam in neue digitale Welten ein: Egal, ob Flugsimulator, Formel 1 oder klassische Multiplayer-Spiele – hier ist für alle etwas dabei. Ein neuer, aufregender Zugang, um ein modernes Event abzuhalten. Spaß und Action garantiert!
  • Schnitzeljagd
    Machen Sie sich gemeinsam auf die Suche! Nicht nur beim Kindergeburtstag ein Hit – dieser Klassiker braucht keine langwierigen Erklärungen. Eine spannende Tour durch die Stadt mit vielen kleinen Abenteuern bringt den Teamgeist auf Touren, fördert die Kommunikation und steigert die Problemlösungskompetenz.

Sportliche Aktivitäten bei der Betriebsveranstaltung

Bei sportlichen Aktivitäten wächst jede und jeder über sich selbst hinaus und der Zusammenhalt als Gruppe wird gefördert. Aber Achtung: Allzu wettbewerbsorientierte Aktivitäten können leicht ins Gegenteil umschlagen. Aktivitäten, die bei Betriebsveranstaltungen stets gut ankommen, sind etwa:

  • Hochseilgarten oder Kletterhalle
    Legen Sie die Latte höher, denn hier geht es für das gesamte Team hoch hinaus. Bei den meisten Hochseilgärten gibt es verschiedene Schwierigkeitsstufen, damit auch wirklich alle teilnehmen können.
  • Sommerrodelbahn oder Schlittenfahren
    Lösen Sie die Bremse! Dieses Event ist ideal für die Gruppendynamik. Manche mag es ein wenig Überwindung kosten, andere spornt der Blick auf die Abfahrtszeit extra an – am Ende haben aber alle Spaß an der frischen Luft.
  • Team Olympiade
    Machen Sie Ihre Mitarbeitenden zu Champions! Bei verschiedenen Aufgaben – von sportlichen über kreative bis hin zu strategischen Herausforderungen – wird das komplette Team vor eine große Challenge gestellt.

Kulinarische Erlebnisse

Essen spielt immer eine große Rolle und darf auch bei der Betriebsfeier nicht zu kurz kommen. Um bei diesem Punkt auf das klassische Menü im Gasthaus zu verzichten, finden Sie hier drei kreative und moderne Ansätze für das gemeinsame Festmahl:

  • Teamkochen
    Hier kocht nicht nur der Chef persönlich! Ob Vorspeise, Hauptspeise oder Dessert – jede und jeder kann die eigenen Stärken einbringen, um gemeinsam einen schönen Abend für alle zu gestalten.
  • Rund um die Welt
    Nicht nur die Liebe geht durch den Magen – sammeln Sie gemeinsam neue Eindrücke durch neue Geschmäcker und drücken Sie Interesse und Wertschätzung aus, indem Sie die verschiedenen Nationalitäten Ihrer Mitarbeitenden mit einbeziehen.

Viele Unternehmen setzen hierbei auch auf den Einsatz von steuerfreien Essenszuschüssen in Form der Pluxee Lebensmittel Karte oder Restaurant Karte. So unterstützen sie auch außerhalb von Betriebsfeiern Ihre Mitarbeitenden mit Schmankerln, die sie selbst frei wählen können!

Fazit: Feste feiern, wie sie fallen – aber mit Blick auf die Steuern

Heute gilt mehr als je zuvor: Soziale Interaktion ist ein wesentlicher Aspekt des Arbeitslebens. Und Betriebsfeiern sind eine tolle Möglichkeit, die Mitarbeitenden wieder zusammenzubringen und das Wir-Gefühl im Unternehmen zu stärken. Nicht zuletzt werden sie von den Mitarbeitenden auch als Zeichen der Wertschätzung verstanden.

Gerade bei Feiern im betrieblichen Kontext ist aber auch der Blick auf die steuerlichen Konsequenzen ein Gebot der Sorgfalt. Beachtet man allerdings die entsprechenden Freibeträge, steht einem unbeschwerten Fest nichts mehr im Wege.