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7 Gründe, warum sich Gutscheine als Benefit am Arbeitsplatz besonders lohnen

11. Mai 2020

Benefits am Arbeitsplatz haben in der heutigen Geschäftswelt eine herausragende Bedeutung für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Attraktivität von Unternehmen. Im Streben nach einer optimalen Arbeitsumgebung wählen viele Betriebe einen innovativen Weg – die Einführung von steuerfreien Benefits in Form von Gutscheinen.

Benefits am Arbeitsplatz spielen heutzutage eine entscheidende Rolle für die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Attraktivität von Unternehmen. Ein Weg, den viele Betriebe einschlagen, sind steuerfreie Benefits in Form von Gutscheinen, von denen nicht nur die Arbeitnehmenden profitieren, sondern die auch den Geschäftsführenden Vorteile bieten. Hier sind 7 richtig gute Gründe, warum auch Sie Gutscheine als Benefit am Arbeitsplatz einführen sollten:

1. Mitarbeiterwünsche werden erfüllt

Bei einer Umfrage in Österreich 2022 wollte Statista wissen, was sich heutige Angestellte von einem modernen Arbeitgebenden wünschen. Zwei dieser Wünsche lassen sich mit steuerfreien Gutscheinen als Benefit besonders gut erfüllen:

  • 48% wünschen sich Sozialleistungen vom Unternehmen
    Dieser Wunsch lässt sich etwa in Form einer jährlichen Sachzuwendung für jeden Mitarbeitenden, täglichen Essensgutscheinen oder gesundheitsfördernden Maßnahmen erfüllen.
  • 35% befürworten Betreuungsangebote für Kinder
    Österreichische Unternehmen können erwerbstätige Eltern durch Zuschüsse für öffentliche und private Kindertagesstätten unterstützen.

Da nicht jede Belegschaft dieselben Wünsche an ihren jeweiligen Dienstgebenden hat, sind Mitarbeiterbefragungen vielversprechend. So verweist ein Artikel der Unternehmensberatung Willis Tower Watson von 2023 darauf, dass Führungskräfte und HR-Beratende durch Pulsbefragungen unter Mitarbeitenden, New Joinern und Leavern einen Einblick in deren Employee Experience erhalten und diese optimal gestalten können.

2. Arbeitgebende belohnen, binden und motivieren ihre Belegschaft

Zahlreiche Unternehmen in Österreich bieten Gutscheine als steuerfreie Benefits an, um ihren Arbeitnehmenden gegenüber Wertschätzung auszudrücken, sie zu motivieren und zu binden. Dass sich der Einzelne über diese Zuwendung freut, ist kaum zu bezweifeln. Doch interessant dabei ist, dass es der Belegschaft weniger um den Benefit selbst zu gehen scheint, sondern vielmehr darum, was damit im Arbeitsalltag erreicht werden kann. So fand Statista in einer Befragung unter österreichischen Angestellten 2019 heraus, dass zwar nur 4% der Befragten sich durch Zusatzangebote des Arbeitgebers tatsächlich motiviert fühlen würden, das gute Verhältnis zu den Kollegen mit 63% dafür umso wichtiger sei. Dies bestätigt auch eine neue Statitsa-Studie aus dem Jahr 2023, wonach ein ‘gutes Team - mit anderen zusammenarbeiten’ auf Platz 4 der wichtigsten Faktoren an einem Beruf genannt wird. 

Arbeitgebende, die ihrer Belegschaft beispielsweise Essensgutscheine zur Verfügung stellen, profitieren also langfristig von dem daraus resultierenden guten Zusammenhalt in Teams sowie einem positiven Arbeitsklima. Denn mit dem Restaurant Benefit oder Lebensmittel Benefit gehen Kollegen sehr viel eher zusammen Mittagessen oder kaufen für den gemeinsamen Lunch ein. Das gute Miteinander, das dabei gestärkt wird, spiegelt sich in einer hohen Mitarbeitermotivation wider.

3. Gutscheine als Benefit sind individuell und vielfältig einsetzbar

Je größer die Belegschaft, desto schwieriger wird es, für alle die passende Zuwendung zu finden. Denn Benefits sind nur dann von der Steuer ausgenommen, wenn sie allen Mitarbeitenden bzw. einer klar festgelegten Gruppe zur Verfügung gestellt werden. Gleichzeitig sollte ein Benefit zu den Bedürfnissen der Belegschaft passen.

Die bessere Lösung ist daher, den einzelnen selbst entscheiden zu lassen, mit welchem Benefit er sich zu welchem Zeitpunkt etwas gönnen möchte. Sei es etwas für den täglichen Bedarf, wie eine Tankfüllung, eine entspannende Massage nach einem langen Arbeitstag oder aber eine Aufmerksamkeit für den Partner, z.B. in Form einer Reise. Mit Zuwendungen, wie dem Geschenk Zuschuss, lässt der Arbeitgebende allen seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine steuerfreie Zuwendung zukommen, mit der sie sich individuell passende Wünsche erfüllen können.

4. Wiederkehrende Wertschätzung für Mitarbeitende

Durch den wiederkehrenden Einsatz von Gutscheinen als Benefit beispielsweise zu Weihnachten oder nach Erreichen eines Quartalsziels lässt sich die Motivation und Loyalität der Arbeitnehmenden dem Unternehmen gegenüber täglich stärken. Sachzuwendungen, die maximal einen Betrag von € 186,- pro Mitarbeitenden umfassen, sind frei von Abgaben. Mit diesem Beitrag können vielseitige Wünsche erfüllt und die Wertschätzung des Unternehmens gegenüber seiner Belegschaft ausgedrückt werden. Essensgutscheine zum Beispiel rufen dem Dienstnehmenden auf monatlicher oder sogar täglicher Basis ins Bewusstsein, dass der Arbeitgebende um ihr Wohlergehen bemüht ist und sie wertschätzend behandelt.

5. Unterstützung für die Belegschaft 

Neben Sachzuwendungen ist die Kinderbetreuung ein weiterer Benefit, durch den die Arbeitsmotivation der Belegschaft gestärkt werden kann. Mit einem monatlichen Kinderbetreuungspass wissen Eltern ihre Kinder während der Arbeitszeit immer in guten Händen. Pluxee kooperiert deshalb mit einem professionellen Partner, der Firma Consentiv Employee Assistance Services GmbH, die ein Team aus pädagogischen, psychologischen und juristischen Fachkräften sowie Lebens- und Sozialberatenden bereitstellt.

6. Geringer Verwaltungsaufwand dank Gutschein-Dienstleistern

Arbeitet man als Unternehmen mit einem erfahrenen Gutschein-Dienstleister für steuerfreie Zuwendungen zusammen, ergeben sich komfortable und zeitsparende Vorteile für die Belegschaft und das Unternehmen:

  • Die Mitarbeitenden profitieren von einem flächendeckend ausgebauten Netz an Pluxee Akzeptanzpartnern mit über 26.000 Einlösestellen österreichweit, die je nach Firmenadresse nur wenige Meter entfernt sind. Das System ist bewährt, die Belegschaft in den Akzeptanzstellen geschult, sodass man sich als Kunde über einen reibungslosen Ablauf freuen kann. Die Zuwendungen können regelmäßig und ohne zusätzlichen bürokratischen Aufwand eingesetzt werden.
  • Der Arbeitgebende profitiert von deutlich geringerem administrativem Aufwand und der rechtlichen Kompetenz des Dienstleisters beim Einsatz von Gutscheinen als steuerfreie Benefits.

Besonders komfortabel für beide Seiten ist eine Geschenk Karte Virtuell. Der Dienstgebende bestellt, belädt und verwaltet die Karte einfach im Online-Kundenportal, sodass Papiergutscheine nicht mehr notwendig sind. Bei Pluxee sind alle Karten 3 Jahre nutzbar und werden überall dort akzeptiert, wo Visa angenommen wird.

7. Tatsächliche Steuerfreiheit für Unternehmen

Das Finanzamt stellt hohe Anforderungen an die Lohnbuchhaltung und sieht bei der Steuerprüfung von Sachleistungen meist genau hin. So sind gesundheitsfördernde Maßnahmen beispielsweise nur abgabefrei, wenn es sich um firmeneigene oder vom Unternehmen angemietete Sportzentren handelt. In Form von Geschenk-Benefits können die Mitgliedsbeiträge der Belegschaft bei externen Anbietern aber durchaus bezuschusst werden. Dasselbe gilt für die steuerfreie Zuwendung für Mittagessen und Lebensmittel, die nur in Form von Gutscheinen als steuerfreie Benefits gelten.

Um zu vermeiden, dass es aufgrund von Unregelmäßigkeiten zu Nachzahlungen kommt, lohnt sich die Kooperation mit einem verlässlichen Dienstleister.

Fazit: Gutscheine als Benefit am Arbeitsplatz lohnen sich

Zuwendungen am Arbeitsplatz sorgen dafür, dass Mitarbeitende sich wertgeschätzt fühlen, während Unternehmen von der steuerlichen Befreiung profitieren. Gutscheine als Benefit haben hier einen besonderen Mehrwert, da sie sehr individuell einsetzbar sind, das Teambuilding unterstützen und dank der wiederkehrenden Einlösung für eine lang anhaltende Loyalität dem Unternehmen gegenüber sorgen. Der Arbeitgebende darf sich auf eine motivierte und zufriedene Belegschaft ebenso freuen wie auf einen geringeren Verwaltungsaufwand und ein verlässliches Vorgehen in Sachen Steuerfreiheit.